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Wiedereingliederung männlicher Sexualstraftäter. Rückfallrisiko und Herausforderungen für die Soziale Arbeit
Sexualstraftäter verstoßen nicht nur gegen das Strafgesetzbuch, sondern auch gegen das deutsche Grundgesetz. Denn in Artikel 1 steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Eine Sexualstraftat bricht diese Rechte, außerdem hat sie weitreichende Folgen für das Leben der Opfer. Es ist deshalb umso wichtiger, dass bei der Wiedereingliederung von Sexualstraftätern das Rückfallrisiko bekannt ist.Warum und wie entsteht sexualstraffälliges Verhalten? Welche ...

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